Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

heller IT GmbH über Lieferungen und Leistungen.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen heller IT GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und heller IT GmbH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden, sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Angebote von heller IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von heller IT GmbH, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.2 Inhalt und Umfang der von heller IT GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von heller IT GmbH.

2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.4 heller IT GmbH behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. heller IT GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von heller IT GmbH verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde heller IT GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

2.6 Liefertermine verlängern sich für heller IT GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von heller IT GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. heller IT GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.

2.8 Mangelfreie Produkte des Geschäftsbereichs heller IT GmbH sind von jeder Rücknahme ausgeschlossen.

3. Prüfung und Gefahrübergabe

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.2 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von heller IT GmbH genannten Preise.

4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten, insbesondere Dienstleistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 heller IT GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird heller IT GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.4 Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 5 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5 heller IT GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist heller IT GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann heller IT GmbH jederzeit wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

4.8 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich heller IT GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist heller IT GmbH berechtigt, von der gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Datenverarbeitung

5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der heller IT GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die heller IT GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass heller IT GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwendet.

5.2 heller IT GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von heller IT GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird heller IT GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von heller IT GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für heller IT GmbH. In diesem Falle erwirbt heller IT GmbH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.3 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von heller IT GmbH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann heller IT GmbH nach angemessener Fristsetzung die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückverlangen und unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vom Kaufvertrag zurücktreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf heller IT GmbH die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

7. Gewährleistung

7.1 heller IT GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 heller IT GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations-/Konfigurationsleistungen werden von heller IT GmbH grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Beratungsleistungen von heller IT GmbH erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/ untereinander, wird dadurch nicht begründet.

7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht – bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit – bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit – wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. – wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.

7.4 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von heller IT GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von heller IT GmbH über. Ist heller IT GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt heller IT GmbH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert heller IT GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.5 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.

7.6 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat heller IT GmbH im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von heller IT GmbH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt heller IT GmbH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.7 Ist eine Sachmängelhaftung von heller IT GmbH nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei heller IT GmbH bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist heller IT GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

7.8 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

8. Projektgeschäfte (herstellerunterstütztes Endkundengeschäft)

8.1 Besondere Angebote oder Preise (auch SBO, OPG, Projektvereinbarungen usw.) im Rahmen von Projektgeschäft (herstellerunterstütztes Endkundengeschäft) gewährt heller IT GmbH vorbehaltlich der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller und der Belieferung des jeweils benannten Endkunden.

8.2 Im Rahmen von Projektgeschäft (herstellerunterstütztes Endkundengeschäft) ist der Kunde aufgrund der Herstellervorgaben verpflichtet, alle Endkundennachweise wie Lieferscheine und Rechnungen (Schwärzung irrelevanter Daten ist möglich) rückwirkend bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten ab Rechnungsdatum bereitzuhalten und auf Anfrage von heller IT GmbH oder des Herstellers innerhalb von 15 Tagen vorzulegen.

8.3 Bei Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder bei Nichtvorlage von angeforderten Endkundennachweisen ist heller IT GmbH unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, eine entsprechende Nachbelastung in Höhe der Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Einkaufspreis des Kunden bei heller IT GmbH vorzunehmen.

9. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte

9.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

9.2 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von heller IT GmbH. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

9.3 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen

9.4 heller IT GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat heller IT GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde heller IT GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

10. Haftung

10.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. heller IT GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet heller IT GmbH nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
– wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von heller IT GmbH beruht oder heller IT GmbH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
– wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von heller IT GmbH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
– bei von heller IT GmbH eingeräumten Garantien.
– Für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von heller IT GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

10.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.4 Ist die Haftung von heller IT GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von heller IT GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von heller IT GmbH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. heller IT GmbH teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wipperfürth, wenn der Kunde Kaufmann ist. heller IT GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Stand 22.04.2018